Allgemeine Ankaufsbedingungen der MRM Distribution GmbH & Co. KG
Stand: 01.10.2021
- Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in Bezug auf den Ankauf von Softwarelizenzen durch uns, MRM Distribution GmbH & Co. KG, von Ihnen als unseren Kunden (im Weiteren „Sie“ oder „Kunde“) gelten dieses Allgemeinen Ankaufsbedingungen (AAB). Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche- oder selbstständige Kunden und damit Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
- Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der:
MRM Distribution GmbH & Co. KG
Carl-von-Linde-Strasse 38
85716 Unterschleißheim
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, MRM Distribution Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Melanie Achten, Carl-von-Linde-Strasse 38, 85716 Unterschleißheim,
Registergericht: Amtsgericht München, Registernummer: HRB 256880
- Vertragsschluss
Sollten wir von Ihnen Software ankaufen, erfolgt der Vertragsschluss auf Basis unseres Angebots in Textform, das abschließend – soweit nicht abweichend angeben – sämtliche vertragswesentlichen Maßgaben aufstellt. Sie können dieses Angebot in unveränderter Fassung formfrei innerhalb der angegebenen Angebotsfrist annehmen. Soweit keine Angebotsfrist angegeben ist, gilt eine Frist von 7 Tagen zur Annahme. Verspätete Annahmen, Änderungen, Zusätze oder Streichungen unseres Angebots durch Sie stellen ein neues Angebot dar, dessen Annahme wir ablehnen, soweit diese nicht schriftlich und ausdrücklich durch uns erfolgt. Andernfalls stellen wir ggf. ein neues Angebot, welches Sie wiederum formfrei fristgemäß annehmen können.
- Vorlage Dokumente; Zusicherung
Wir kaufen im Fall sog. gebrauchter Software ausschließlich solche Software ein, die vorbehaltlos in Ihrem Eigentum steht und an dessen Softwarekopie sich die Verbreitungsrechte des Herstellers im Sinne des § 69c Nr. 3 UrhG erschöpft haben (sog. Erschöpfung), indem es sich um Software handelt, die erstmalig im EWR mit Zustimmung des Herstellers in den Verkehr gelangt ist, diese als Gegenleistung für die Softwarekopie (Softwarelizenz) ein Entgelt entrichtet wurde, das mit der gekauften Software verbundene Recht dauerhaft (unbefristet) eingeräumt wurde, mit dem Erwerb der Ersterwerber auch berechtigt war, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten u.ä. zu nutzen sowie der Erst- und etwaige Zwischenerwerber ihre Softwarekopien ausnahmslos unbrauchbar gemacht und die Nutzung eingestellt haben.
Sie als Verkäufer garantieren uns das infolge des Vorliegens der (kumulativen) Voraussetzungen der Erschöpfung bestehende Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software insoweit, so dass der Nachweis des Nutzungsrechts gegenüber dem Hersteller gelingt, und stellen uns sämtliche vertragsbezogene Unterlagen (Softwarelizenzvertrag, Lizenzbedingungen, usw.) zur Verfügung, ohne dass eine Prüfung durch uns erfolgen müsste. Insbesondere sind folgende Unterlagen bzw. Informationen beizufügen: Lizenzverträge, MLS (Microsoft Licensing Statement), Kaufnachweise (Rechnungen, CPS = Customer Price Sheet) sowie Auszüge aus dem VLSC, aus denen der Lizenznehmer, die Lizenzverträge und die Produkte hervorgehen sowie Product-Keys (MAK und KMS) für die zu verkaufenden Produkte inkl. der Downgradekeys für die beiden Vorversionen mit jeweils dem veräußerten Volumen entsprechenden Aktivierungskapazitäten sowie ISO-Dateien.
Sie geben ferner eine schriftliche umfassende Erklärung nach unseren Vorgaben zum Vorliegen dieser Voraussetzungen, insbesondere zur erfolgten Unbrauchbarmachung, bei Lieferung der Ware ab. Nach unserer Wahl kann die Vorlage der Erklärung im Vorwege zur Überprüfung durch einen qualifizierten Wirtschaftsprüfer o.ä. verlangt werden.
Die vorgenannten Unterlagen, Informationen und Erklärungen sind spätestens binnen 3 Werktagen nach Annahme unseres Angebots uns nachweislich zuzugehen.
Unser Angebot und der auf Basis dessen getroffene Vertrag wird durch fristgemäße Vorlage sämtlicher vorgenannter Unterlagen und Erklärungen auflösend bedingt.
- Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Die AGB können Sie jederzeit auch auf unserer Internet-Seite einsehen und herunterladen.
- Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt durch Übersendung der Unterlagen gemäß Ziff. 4 dieser AGB innerhalb der dort genannten Frist von 3 Werktagen sowie zuletzt einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß Ziff. 7 nebst etwaigem Lieferschein.
- Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anderweitig gekennzeichnet – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) in Höhe von derzeit 19%. Die Zahlung durch uns erfolgt – soweit nicht im Angebot abweichend angegeben – binnen 30 Tagen, beginnend ab dem jeweiligen Folgemonat auf den Zeitpunkt des Zugangs einer zugehörigen ordnungsgemäßen Rechnung und nach fristgemäßer Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 4 durch Sie, ungeachtet etwaig abweichender Maßgaben in Ihrer Rechnung.
- Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Sollten nach Vertragsschluss sachlich begründbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Wirksamkeit des Erwerbs der Softwarelizenzen oder deren Bestehen auf unser Seite aufkommen oder solche von Seitens des jeweiligen Herstellers angeführt werden und diese von Ihnen nicht unverzüglich objektiv nachvollziehbar ausgeräumt werden oder Ihre Erklärungen nicht wahrheitsgemäß erfolgt sein, sind wir jeweils zum Rücktritt berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Ein Anspruch auf Wertersatz Ihrerseits ist in diesem Fall ausgeschlossen. Soweit uns keine Pflichtverletzungen nach Maßgabe von Ziff. 10 dieser AGB nachzuweisen ist, scheiden auch sonstige Ersatzansprüche aus.
- Freistellung
Der Kunde stellt uns vollumfänglich frei von sämtlichen Ansprüchen des Lizenzgebers und unserer weiteren Kunden (weitere Erwerber der vertragsgegenständlichen Software) der vertragsgegenständlichen Software und den damit verbundenen vertragsgegenständlichen Lizenzen, die die Rechtmäßigkeit des Erwerbsvorgangs als solchen betreffen. Hiervon umfasst sind auch Forderungen aufgrund der etwaigen Weiterbenutzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder sonstige Forderungen im Hinblick auf Nutzungsrechte von beim Kunden verbliebener sonstiger Softwarelizenzen.
- Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei einem etwaigen Garantieversprechen, bei Arglist oder bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. aus dem Produkthaftungsgesetz).
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (sog. Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadens- und/oder Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
- Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen ist unser Geschäftssitz. Ergänzungen und Abänderungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von diesen AAB oder schriftlichen Vereinbarungen abweichende mündliche Abreden zu treffen.